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REKLAMATIONSBEDINGUNGEN DER DIAMOND GROUP, s.r.o

REKLAMATIONSBEDINGUNGEN DER DIAMOND GROUP, s.r.o

Diese Reklamationsrichtlinie ist gültig ab 01.01.2021 und ist am Hauptsitz des Verkäufers oder als Dokument bei DIAMOND GROUP, s.r.o. erhältlich.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Das Reklamationsverfahren beschreibt die normale geschäftliche Zusammenarbeit zwischen dem Käufer und der Firma DIAMOND GROUP, s.r.o. mit Sitz Vagonárska 2380/37 058 01 Poprad, ID: 44250045 (im Folgenden Verkäufer genannt) und der Reklamationsabteilung der DIAMOND GROUP, s.r.o. Námestie sv. Egídia 15/35 058 01 Poprad,

Der Käufer ist verpflichtet, sich vor der Bestellung der Ware mit dem Reklamationsverfahren und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen. Durch die Annahme der Ware vom Verkäufer stimmt dieser dem nachstehenden Reklamationsverfahren zu. Wird die Ware nicht persönlich übernommen, gilt der Zeitpunkt der Übergabe an den ersten Spediteur als Übernahme der Ware.

Als Garantienachweis (Garantieurkunde) stellt der Verkäufer einen Kaufbeleg (Rechnung – im Folgenden nur Garantieurkunde) mit allen notwendigen Daten zur Geltendmachung der Garantie (Produktbezeichnung, Garantiedauer, Preis, Menge, Produktcode...) aus jedes gekaufte Produkt. .

DAUER DER GARANTIE

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 24 Monate. Der Verkäufer kann diese gesetzliche Frist verlängern. Die Dauer der Garantiezeit ist immer auf dem Garantieschein (in der Spalte Garantie) angegeben.

Die Gewährleistungsfrist setzt sich aus der gesetzlichen Frist (24 Monate) und ggf. einer verlängerten Frist zusammen. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist richten sich Reklamationen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 40/1964 Slg. § 619-627 unter Berücksichtigung dieses Beschwerdeverfahrens. Bei längerer Frist richten sich Reklamationen ausschließlich nach diesen Vorschriften.

Eine Ausnahme können preisreduzierte Waren sein (beschädigte, gebrauchte, unvollständige Ware etc.). Ist der Käufer Verbraucher und werden die Sachen gebraucht, so haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die dem Grad der Abnutzung oder Abnutzung der Ware bei Übernahme durch den Käufer entsprechen. Rechte aus Produktmängelhaftung erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 24 Monaten nach Eingang der Ware beim Käufer geltend gemacht werden. Der Verkäufer kann diese Frist nach Vereinbarung mit dem Käufer verkürzen, jedoch nicht auf weniger als 12 Monate. Diese Zeit wird vom Verkäufer im Dokument über den Verkauf der Ware angegeben. Für Waren, die aufgrund eines Fehlers oder einer Unvollständigkeit zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, gilt die Gewährleistung nicht für Fehler, aufgrund derer der niedrigere Preis vereinbart wurde.

Bei ausgewählten Produkten ist die Herstellergarantie für Nicht-Verbraucherkäufer eingeschränkt. Die gesetzlichen Rechte des Endkunden (Verbraucher) werden in keiner Weise berührt, für diese gilt die gesetzliche Gewährleistung.

GARANTIEBEDINGUNGEN

Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand der Sendung sofort bei der Lieferung (Anzahl der Pakete, Unversehrtheit des Bandes mit dem Firmenlogo, Beschädigung des Kartons) gemäß dem beigefügten Frachtbrief beim Spediteur zu überprüfen. Der Käufer ist berechtigt, die Annahme einer nicht dem Kaufvertrag entsprechenden Sendung dadurch zu verweigern, dass die Sendung z.B. unvollständig oder beschädigt. Wenn der Käufer die beschädigte Sendung vom Spediteur übernimmt, ist es notwendig, den Schaden im Übernahmeprotokoll des Spediteurs zu beschreiben.

Eine unvollständige oder beschädigte Sendung muss sofort per E-Mail an die Adresse: info@gemsy.sk gemeldet werden, eine Schadensmeldung mit dem Spediteur erstellen und unverzüglich per E-Mail oder Post an den Verkäufer senden. Nachträgliche Beanstandungen wegen Unvollständigkeit oder äußerer Beschädigung der Sendung geben dem Verkäufer die Möglichkeit nachzuweisen, dass es sich nicht um eine Vertragsverletzung handelt.

Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, unzureichende oder unsachgemäße Pflege, durch natürliche Veränderungen der Materialien, aus denen die Ware besteht, durch Beschädigung durch den Benutzer oder Dritte oder durch sonstige unsachgemäße Behandlung entstanden sind Intervention.

VERFAHREN ZUR BEHANDLUNG DES ANSPRUCHS

Wenn der Käufer ein Verbraucher ohne ID-Nummer ist:

Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, wird die Ware repariert. Wenn eine Reparatur nicht möglich ist und die Art des Mangels den normalen Gebrauch nicht verhindert, können der Verkäufer und der Käufer einen angemessenen Preisnachlass für die Ware vereinbaren. Bei einem Skontoabzug ist eine spätere Reklamation dieses Mangels nicht möglich. Im Falle der Unmöglichkeit der Begleichung der Forderung mit einer der genannten Optionen wird dem Käufer eine Gutschrift ausgestellt.

Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Verwendung der Sache als mangelfreie Sache verhindert, bietet der Verkäufer dem Käufer den Umtausch der mangelhaften Sache gegen eine Sache mit gleichen oder ähnlichen Gebrauchseigenschaften an oder stellt a Gutschrift.

Wenn der Käufer eine juristische Person mit einer ID-Nummer ist:

Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, wird die Ware repariert. Wenn eine Reparatur nicht möglich ist und die Art des Mangels den normalen Gebrauch nicht verhindert, können der Verkäufer und der Käufer einen angemessenen Preisnachlass für die Ware vereinbaren. Bei einem Skontoabzug ist eine spätere Reklamation dieses Mangels nicht möglich.

Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Verwendung der Sache als mangelfreie Sache verhindert, ist der Verkäufer berechtigt, die mangelhafte Ware gegen Ware mit gleichen oder ähnlichen Gebrauchseigenschaften auszutauschen oder eine Gutschrift zu erteilen.

Der Verkäufer bearbeitet Produktreklamationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, der auf die Reklamation des Käufers folgt. Diese Frist ist für den Käufer, der die ID-Nummer beim Kauf verwendet hat, nicht bindend, und somit unterliegt seine Beziehung zum Verkäufer dem Handelsgesetzbuch.

Nach Bearbeitung einer berechtigten Reklamation verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer der Reklamation. Im Falle einer unberechtigten Reklamation verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Wurde die Reklamation durch Umtausch erledigt, gilt die nächstmögliche Reklamation als erste Reklamation der Ware. (Die Reklamationsdauer berechnet sich vom Tag nach Eingang bis zum Tag der Bearbeitung der Reklamation. Jedoch nicht bis zur Abholung durch den Käufer. Der Kunde wird per E-Mail über das von ihm angegebene Gerät informiert kaufen.)

Nach Bearbeitung der Reklamation wird der Verkäufer den Käufer telefonisch oder per E-Mail über die Beendigung der Reklamation informieren. Wenn die Ware mit einem Transportdienst verschickt wurde, wird sie nach der Montage automatisch an die Adresse des Käufers gesendet. Geht die E-Mail aus technischen Gründen nicht innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist beim Käufer ein, hat der Käufer die Möglichkeit, automatisch in der Schadenabteilung vorzusprechen, wo der Schaden nach Vorlage des Original-Schadenbelegs bearbeitet wird .

Wird die reklamierte Ware nicht innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag der Reklamation abgeholt, ist der Verkäufer gemäß § 656 BGB berechtigt, bei Auslagerung der Reklamation den Betrag für die Einlagerung in Rechnung zu stellen. Dieser Betrag beträgt 0,50 EUR/Tag für Waren bis 5 kg.

Für die Gesellschaft DIAMOND GROUP, s.r.o

Erstellt in Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch. nein. 108/2000 Slg. , Handelsrecht und die relevanten Änderungen zu Coll